1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der matramed e.K., Inhaber Markus Trautmann, Hüttenwald 1a, 66916 Breitenbach (im weiteren Verlauf „matramed“) gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Lieferung von Waren sowie über Reparatur-, Instandsetzungs-, Wartungs-, Prüf-, Installations-, Schulungs- und sonstige Dienstleistungen einschließlich der Überlassung von Leih- und Mietgeräten. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, matramed hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dieses Zustimmungsbedürfnis gilt auch dann, wenn matramed in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
1.2. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
1.3. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, sind als solche gekennzeichnet.
1.4. Sämtliche Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (Papier, Fax, E-Mail).
1.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen sind.
1.6. Soweit einzelne Leistungen als Kaufvertrag zu qualifizieren sind, gelten vorrangig die Regelungen zu Warenlieferungen (Ziffern 7, 9, 10, 12). Soweit Leistungen als Werkvertrag zu qualifizieren sind, insbesondere Reparatur-, Instandsetzungs-, Wartungs-, Prüf- und Installationsleistungen, gelten vorrangig die Regelungen zu Dienstleistungen (Ziffern 4, 11, 13). Bei gemischten Verträgen gilt für jeden Leistungsteil der jeweils einschlägige Abschnitt.
2.1. Angebote von matramed erfolgen freibleibend und unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die Bestellung oder Auftragserteilung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, kann matramed dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen seit Zugang annehmen. Die Annahme kann durch Bestätigung in Textform, durch Auslieferung der Ware oder durch Beginn der Leistungsausführung erfolgen.
2.2. Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von matramed. Urheberrechtliche Verwertungsrechte hieran stehen allein matramed zu. Sie dürfen ohne Zustimmung von matramed nicht an Dritte weitergegeben werden.
2.3. Ein Kostenvoranschlag für Reparatur- und Instandsetzungsleistungen ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags einschließlich der dafür erforderlichen Fehlersuche und Demontage ist vergütungspflichtig, wenn dies vorher vereinbart und die Höhe der Kosten mitgeteilt wurde. Erteilt der Kunde auf Grundlage des Kostenvoranschlags den Reparaturauftrag, werden die Kosten des Kostenvoranschlags auf die Vergütung angerechnet.
2.4. Stellt sich im Verlauf der Arbeiten heraus, dass die Kosten den unverbindlichen Kostenvoranschlag um bis zu 8 % der Gesamtsumme übersteigen, ist dies unschädlich. Werden die Kosten um mehr als 8 % überschritten, informiert matramed den Kunden und führt die Arbeiten erst nach erneuter Freigabe durch den Kunden fort. Die bis dahin angefallenen Leistungen sind zu vergüten.
2.5. matramed behält sich Änderungen bei der Ausführung der Leistung im Rahmen der handelsüblichen Mengen- und Qualitätstoleranzen vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Insbesondere kann ein mitgeliefertes Peripheriegerät von dem im Vertrag bezeichneten Gerät abweichen, wenn dies nicht zu einer Änderung von Leistung oder Qualität des Hauptgerätes führt.
3.1. Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von matramed oder des Herstellers stellen daneben keine Beschaffenheitsangabe dar.
3.2. Reparatur- und Instandsetzungsleistungen umfassen die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit im vereinbarten Umfang. matramed schuldet keinen bestimmten diagnostischen oder wirtschaftlichen Erfolg über die vereinbarte Instandsetzung hinaus. Lässt sich ein Fehler nach zumutbarem Aufwand nicht feststellen oder ist eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, informiert matramed den Kunden. Der bis dahin angefallene Aufwand für Fehlersuche und Prüfung ist zu vergüten, soweit dies vereinbart war.
3.3. Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen werden nach den einschlägigen Vorgaben, insbesondere nach DIN EN 62353 und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), sowie nach den Herstellerangaben durchgeführt. Gegenstand ist die Prüfung und Dokumentation des Istzustands zum Zeitpunkt der Prüfung. Eine Prüfung oder Wartung begründet keine Zusage, dass das Gerät für einen bestimmten künftigen Zeitraum fehlerfrei bleibt, und keine Haftung für Ausfälle, die nach der Prüfung eintreten.
3.4. Die Betreiberpflichten nach der MPBetreibV, insbesondere Bestandsverzeichnis, Medizinproduktebuch, Einhaltung der Prüf- und Wartungsintervalle, Einweisung des Personals sowie Meldung von Vorkommnissen, verbleiben beim Kunden. matramed unterstützt den Kunden hierbei im vereinbarten Umfang, übernimmt die Pflichten jedoch nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.
3.5. Leistungen der digitalen Anbindung (z. B. SonoGDT, DICOM, Anbindung an die Praxis-IT) setzen eine funktionsfähige, aktuelle und kompatible IT-Umgebung des Kunden voraus. matramed schuldet die Einrichtung der Schnittstelle im vereinbarten Umfang, nicht die Funktionsfähigkeit der Systeme Dritter (Praxisverwaltungssystem, Netzwerk, Betriebssystem, Virenschutz, Internetanbindung). Für Änderungen, die Dritte an diesen Systemen vornehmen, haftet matramed nicht.
3.6. matramed darf zur Erfüllung der Leistungen Subunternehmer und autorisierte Fachfirmen einsetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt matramed.
4.1. Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung unentgeltlich und rechtzeitig sicher. Dazu gehören insbesondere: Zugang zum Gerät und zum Aufstellungsort zu den vereinbarten Terminen, Benennung eines Ansprechpartners, vollständige und zutreffende Angaben zu Fehlerbild, Vorschäden und früheren Eingriffen Dritter, Bereitstellung erforderlicher Zugangsdaten, Räume, Strom- und Netzanschlüsse sowie, bei Arbeiten in der Praxis, ein hygienisch und arbeitsschutzrechtlich unbedenkliches Arbeitsumfeld.
4.2. Der Kunde stellt sicher, dass eingesandte oder zu bearbeitende Geräte, Sonden und Zubehörteile vor der Übergabe sachgerecht aufbereitet und desinfiziert sind. Dem Gerät ist eine Erklärung über die durchgeführte Aufbereitung beizufügen, soweit matramed dies anfordert. matramed ist berechtigt, die Bearbeitung nicht aufbereiteter Geräte abzulehnen oder die Aufbereitung auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen.
4.3. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Vor Beginn von Arbeiten an Geräten, Datenträgern oder IT-Systemen führt der Kunde eine vollständige Datensicherung durch und entfernt, soweit möglich, personenbezogene Daten, insbesondere Patientendaten, von den zu bearbeitenden Geräten. matramed haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde diese Pflicht verletzt hat.
4.4. Werden vereinbarte Termine aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht einhaltbar, insbesondere bei nicht zugänglichem Gerät oder fehlender Mitwirkung, kann matramed den nachgewiesenen Mehraufwand einschließlich Anfahrt und Wartezeit nach den jeweils geltenden Sätzen berechnen. Terminabsagen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich; danach kann matramed die nachgewiesenen Kosten der vergeblichen Anfahrt und Disposition berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
4.5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von matramed bleiben unberührt.
5.1. Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, Kontaktformular, Telefax) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Widerrufsbelehrung zu. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
5.2. Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, sowie bei Verträgen, bei denen der Verbraucher matramed ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht für weitere bei dem Besuch erbrachte Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder für gelieferte Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht als Ersatzteile zwingend benötigt werden.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Reparatur, Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle, Installation, Schulung) beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei einem Vertrag über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
matramed e.K.
Inhaber Markus Trautmann
Hüttenwald 1a
66916 Breitenbach
Telefon: +49 (0)6386 993726
Telefax: +49 (0)6386 993729
E-Mail: info@matramed.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Ende der Widerrufsbelehrung
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
matramed e.K., Inhaber Markus Trautmann, Hüttenwald 1a, 66916 Breitenbach, Telefax: +49 (0)6386 993729, E-Mail: info@matramed.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
6.1. Liefer- und Leistungsfristen werden individuell vereinbart bzw. von matramed bei Annahme des Auftrags angegeben. Ist dies nicht der Fall, beträgt die Lieferfrist bei Warenlieferungen ca. 3 bis 4 Wochen ab Vertragsschluss. Bei Reparatur- und Instandsetzungsleistungen nennt matramed die voraussichtliche Dauer nach Fehlerdiagnose; Angaben zur Dauer sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
6.2. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Lager verlassen hat oder die Versand- bzw. Abholbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. Der Kunde darf die Annahme der Lieferung wegen unerheblicher Mängel oder wegen Abweichungen an Peripheriegeräten gemäß Ziffer 2.5. nicht verweigern.
6.3. Bei Ereignissen höherer Gewalt ist matramed berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; matramed zeigt dem Kunden die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich an. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die matramed nicht zu vertreten hat und durch die matramed die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel, Störungen der Lieferkette sowie Arbeitskampfmaßnahmen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, sind beide Parteien nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sich hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zu lösen. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
6.4. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung, insbesondere wenn matramed von einem Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßen Deckungsgeschäfts nicht beliefert wird, behält sich matramed das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. matramed zeigt dies dem Kunden unverzüglich an und erstattet eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurück.
6.5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch matramed setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
6.6. matramed ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
7.1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise bzw. Stundensätze von matramed. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2. Bei Warenlieferungen verstehen sich die Preise, soweit nichts anderes vereinbart ist, frei Haus einschließlich Aufstellung sowie der Kosten für Verpackung und deren Entsorgung. Ausgenommen hiervon sind Waren über 10 kg (z. B. Gerätewagen, Gelbehälter). Bei der Lieferung von Ultraschall-Zubehör trägt der Kunde die Kosten für Verpackung und Versand. Im Fall der Versendung an Unternehmer schließt matramed auf Wunsch und auf Kosten des Kunden zu seinen Gunsten eine Transportversicherung ab.
7.3. Dienstleistungen werden, soweit keine Pauschale oder kein Festpreis vereinbart ist, nach Zeitaufwand zu den jeweils geltenden Stundensätzen abgerechnet. Zusätzlich berechnet werden Fahrt- und Wegezeiten, Fahrtkosten, Material und Ersatzteile sowie, bei Einsendung, Versand- und Verpackungskosten. Arbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen können mit den jeweils geltenden Zuschlägen berechnet werden, wenn der Kunde dies verlangt oder zu vertreten hat.
7.4. Bei Wartungs- und Prüfverträgen mit wiederkehrenden Leistungen ist matramed berechtigt, die Vergütung mit Wirkung für künftige Leistungszeiträume anzupassen, soweit sich die zugrunde liegenden Kosten, insbesondere Personal-, Material- und Fahrtkosten, verändert haben. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Erhöht sich die Vergütung um mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
8.1. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort nach Zugang der Rechnung und Erbringung der Lieferung oder Leistung fällig.
8.2. Ist der Kunde Unternehmer, ist matramed, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuführen. Ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt. Bei Reparaturaufträgen mit einem Auftragswert über 2.000,00 EUR ist matramed berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
8.3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. matramed ist berechtigt, von diesem Zeitpunkt an von einem Kunden, der Verbraucher ist, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und von einem Kunden, der Unternehmer ist, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Unternehmern bleibt der Anspruch auf die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB unberührt. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleiben matramed vorbehalten.
8.4. Für jede nach Eintritt des Verzugs erforderliche Mahnung berechnet matramed eine Mahnkostenpauschale von 2,50 EUR. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
8.5. matramed ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen, und informiert den Kunden über die Art der Verrechnung. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist matramed berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn matramed über den Betrag verfügen kann.
8.7. Werden matramed Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn dieser seine Zahlungen einstellt, ist matramed berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen sowie noch nicht erbrachte Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
8.8. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von matramed anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur insoweit, wie der geltend gemachte Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt. Die Rechte eines Kunden, der Verbraucher ist, bleiben unberührt.
8.9. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit schriftlicher Vollmacht von matramed berechtigt.
9.1. matramed behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrags vor. Ist der Kunde Unternehmer, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln, insbesondere vor Schlägen, Stößen und mechanischer Belastung zu schützen und trocken und staubfrei in geschlossenen Räumen zu lagern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, die im Eigentum von matramed stehende Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt zur Sicherung der Zahlungsansprüche von matramed bereits jetzt alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an matramed ab; matramed nimmt diese Abtretung an. Der Kunde darf die abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung im eigenen Namen für matramed einziehen, solange matramed diese Ermächtigung nicht widerruft. matramed wird die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. matramed ist berechtigt, Nachweise über das Bestehen des Versicherungsschutzes zu verlangen.
9.4. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und andere Verfügungen über die Vorbehaltsware sind, unbeschadet der Ziffer 9.7., unzulässig, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
9.5. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde matramed unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, matramed die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den matramed entstandenen Schaden.
9.6. Der Kunde hat matramed unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
9.7. Ist der Kunde Unternehmer, darf er die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen, insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an matramed ab; matramed nimmt diese Abtretung an. Der Kunde darf diese Forderungen auf eigene Rechnung im eigenen Namen für matramed einziehen, solange matramed die Ermächtigung nicht widerruft. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn er mit der Zahlung in Verzug ist, kann matramed verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den Schuldnern die Abtretung mitteilt und matramed alle zur Geltendmachung erforderlichen Unterlagen und Angaben überlässt.
9.8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist matramed nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
9.9. matramed gibt Sicherungsrechte auf Verlangen des Kunden frei, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 10 % übersteigt.
10.1. Lieferungen an Unternehmer erfolgen ab Lager Breitenbach. Ist der Kunde Unternehmer, geht im Fall der Versendung die Gefahr auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird; dies gilt auch beim Transport durch matramed. Transportschäden sind matramed sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich in Textform anzuzeigen.
10.2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.
10.3. Sendet der Kunde Geräte, Sonden oder Zubehör zur Reparatur oder Prüfung ein, erfolgt die Versendung zu matramed auf Kosten und Gefahr des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde hat für eine transportsichere Verpackung zu sorgen; bei Sonden ist nach Möglichkeit die Originalverpackung oder eine gleichwertige Schutzverpackung zu verwenden. Für Schäden, die auf unzureichender Verpackung beruhen, haftet matramed nicht. Die Rücksendung an einen Kunden, der Verbraucher ist, erfolgt auf Gefahr von matramed.
10.4. matramed versichert eingesandte Geräte während der Zeit der Verwahrung im Rahmen der betrieblichen Versicherung. Eine darüber hinausgehende Versicherung, insbesondere zum Neuwert, kommt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden zustande.
10.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist matramed berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen, insbesondere Lagerkosten, zu verlangen. Hierfür berechnet matramed gegenüber Unternehmern eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15,00 EUR pro Kalendertag, beginnend mit dem Ablauf der Lieferfrist bzw., mangels einer Lieferfrist, mit der Mitteilung der Versand- oder Abholbereitschaft. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von matramed bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10.6. Holt der Kunde ein zur Reparatur oder Prüfung überlassenes Gerät trotz Mitteilung der Fertigstellung und nach Ablauf einer gesetzten Frist von vier Wochen nicht ab und nimmt er es auch nicht an, ist matramed berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 5,00 EUR pro Kalendertag zu berechnen. Die gesetzlichen Rechte von matramed, insbesondere nach den §§ 372 ff. BGB und § 383 BGB, bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
11.1. Soweit die Leistung von matramed als Werkleistung zu qualifizieren ist, insbesondere bei Reparatur-, Instandsetzungs-, Installations- und Anbindungsleistungen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald matramed die Fertigstellung angezeigt hat und die Leistung abnahmereif ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
11.2. Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Fertigstellung ab, ohne einen Mangel zu benennen, gilt die Leistung als abgenommen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur, wenn matramed ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
11.3. Die Ingebrauchnahme des Geräts durch den Kunden nach Anzeige der Fertigstellung gilt als Abnahme, soweit nicht gleichzeitig Mängel gerügt werden.
12.1. Für Mängel der gelieferten Ware haftet matramed nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff. BGB, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
12.2. Ist der Kunde Unternehmer, leistet matramed für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll; matramed ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
12.3. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen zwei Jahre ab Ablieferung und bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung; die Verkürzung auf ein Jahr bei gebrauchten Sachen gilt nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Abweichung von der gesetzlichen Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart worden ist.
12.4. Von den Fristen der Ziffer 12.3. unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist i) in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliche Rechte Dritter), bei Rückgriffsansprüchen nach § 445a BGB und § 445b BGB (Lieferanten- und Unternehmerregress) sowie bei Arglist und ii) für Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt § 377 HGB. Offenkundige Mängel einschließlich Schäden an der Verpackung und Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Lieferung, in Textform zu rügen; verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach deren Entdeckung, in Textform zu rügen. Andernfalls gilt die Lieferung insoweit als genehmigt. Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten diese Rügefristen nicht.
12.6. Etwaige von matramed gegebene Verkäufergarantien oder von Herstellern eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
12.7. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
12.8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Gerätedokumentation, ist matramed zunächst zur Lieferung einer mangelfreien Dokumentation verpflichtet. Die weitergehenden gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
12.9. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß, bei Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung, Lagerung oder Aufbereitung, bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung oder der Hersteller- und Wartungsvorgaben, bei Eingriffen oder Veränderungen durch den Kunden oder durch von matramed nicht autorisierte Dritte sowie bei Verwendung außerhalb des bestimmungsgemäßen Anwendungsbereichs, soweit der Mangel hierauf beruht.
13.1. Bei Mängeln einer Werkleistung hat matramed zunächst das Recht zur Nacherfüllung. matramed kann wählen, ob der Mangel beseitigt oder die Leistung neu erbracht wird.
13.2. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt sie zwei Jahre ab Abnahme. Ziffer 12.4. gilt entsprechend.
13.3. Die Nacherfüllung bezieht sich auf den beauftragten Leistungsumfang. Zeigt sich nach einer Reparatur ein Fehler an einem anderen Bauteil oder eine andere Fehlerursache, die nicht Gegenstand des Auftrags war, liegt kein Mangel der erbrachten Leistung vor; die Behebung ist ein neuer, vergütungspflichtiger Auftrag.
13.4. Ist der Kunde Unternehmer, sind offenkundige Mängel der Werkleistung unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Abnahme, in Textform zu rügen.
13.5. Bei Instandsetzungsarbeiten an bereits abgenutzten oder vorgeschädigten Geräten übernimmt matramed keine Gewähr dafür, dass das Gerät insgesamt den Zustand eines neuen Geräts erreicht. Eine sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung begründet keine Haftung für die Gebrauchsfähigkeit des Geräts über den Prüfzeitpunkt hinaus; Ziffer 3.3. gilt.
13.6. Soweit die Leistung von matramed als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, insbesondere bei Schulungen und Beratungsleistungen, schuldet matramed die fachgerechte Erbringung der Dienstleistung, nicht einen bestimmten Erfolg.
14.1. Als Ersatzteile kann matramed erforderlichenfalls auch geprüfte Gebrauchtteile oder an deren Stelle andere funktionserhaltende technische Lösungen verwenden bzw. anbieten. matramed weist den Kunden hierauf vor der Verwendung hin, wenn der Einsatz von Gebrauchtteilen für den Kunden erkennbar von Bedeutung ist.
14.2. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von matramed über, soweit der Kunde nicht bei Auftragserteilung deren Rückgabe verlangt. Die Entsorgung ausgetauschter Teile übernimmt matramed, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
15.1. Die Überlassung von Leih-, Miet- und Demogeräten erfolgt auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Die Überlassung erfolgt entgeltlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
15.2. Das überlassene Gerät bleibt Eigentum von matramed. Der Kunde darf es nur bestimmungsgemäß und nur durch eingewiesenes Personal nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, eine Untervermietung sowie Eingriffe in das Gerät sind nicht zulässig.
15.3. Mit der Übergabe geht die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung und der Verschlechterung auf den Kunden über. Der Kunde hat das Gerät pfleglich zu behandeln, trocken und staubfrei zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Ziffer 9.3. Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Für normale Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch haftet der Kunde nicht.
15.4. Das Gerät ist nach Ablauf der Überlassungsdauer vollständig, sachgerecht aufbereitet und in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde, abgesehen von normaler Abnutzung. Für Schäden und fehlendes Zubehör haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei verspäteter Rückgabe kann matramed die vereinbarte Miete zeitanteilig weiterberechnen.
15.5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Betreiberpflichten nach der MPBetreibV auch für das überlassene Gerät während der Überlassungsdauer einhält.
16.1. Wird dem Kunden mit einer Lieferung oder Leistung Anwendersoftware zur Verfügung gestellt, erhält er daran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software auf den mitgelieferten Produkten in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu nutzen.
16.2. Eine Vervielfältigung ist nur zu Sicherungszwecken zulässig. Änderungen, Dekompilierung und Reverse Engineering sind unzulässig, soweit nicht gesetzlich zwingend zulässig. Das Nutzungsentgelt ist im Kauf- bzw. Leistungspreis enthalten; Updates und Upgrades werden gesondert berechnet.
16.3. Abweichende oder ergänzende Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller gehen den Regelungen dieser Ziffer vor, soweit sie dem Kunden mitgeteilt wurden.
16.4. An von matramed im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konfigurationen, Prüfprotokollen und Dokumentationen erhält der Kunde das einfache Recht zur Nutzung für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Im Übrigen verbleiben die Rechte bei matramed.
17.1. Aufstellung und Kundendienst werden durch matramed oder durch von matramed beauftragte autorisierte Fachfirmen durchgeführt.
17.2. Vor Anlieferung von Ultraschallgeräten hat der Kunde zu gewährleisten, dass der Aufstellungsort leicht zugänglich ist, die baulichen Voraussetzungen gegeben sind, ausreichende Räumlichkeiten sowie eine ausreichende Be- und Entlüftung vorhanden sind, der Boden für Laufrollen und das Gewicht des Gerätes geeignet und ausreichend tragfähig ist, die notwendigen Elektroanschlüsse vorhanden sind, ein ausreichender Schutz gegen Feuchtigkeit und Sole besteht und das Gerät gegenüber dem übrigen Praxisbereich ausreichend gegen die üblichen Betriebsgeräusche abgeschirmt ist.
17.3. Erschwernisse bei Anlieferung und Aufstellung können gesondert in Rechnung gestellt werden, ebenso alle zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn die unter Ziffer 17.2. genannten Voraussetzungen am Tag des vereinbarten Aufstellungstermins nicht vorliegen.
17.4. matramed weist das vom Kunden benannte Personal bei Inbetriebnahme in die bestimmungsgemäße Handhabung des Geräts ein und dokumentiert die Einweisung. Für die Einweisung weiteren oder später hinzukommenden Personals ist der Kunde verantwortlich; matramed übernimmt dies auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung.
17.5. Ersatzteile und Reparaturen, die außerhalb der Mängelhaftung liegen, sind vom Kunden gesondert zu bezahlen.
18.1. Wartungs- und Prüfverträge werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres in Textform gekündigt werden.
18.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
18.3. Für Verträge mit Verbrauchern, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr vorsehen, gelten die gesetzlichen Vorgaben der §§ 309 Nr. 9, 312k BGB; insbesondere ist die Kündigung in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit möglich.
19.1. matramed haftet unbeschränkt i) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ii) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, iii) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie iv) im Umfang einer von matramed übernommenen Garantie.
19.2. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet matramed beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
19.3. Im Übrigen ist die Haftung von matramed auf Schadensersatz ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
19.4. Für den Verlust von Daten haftet matramed nach den vorstehenden Regelungen nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Ziffer 4.3. gilt.
19.5. Soweit die Haftung von matramed ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen von matramed bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Kunden.
19.6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
19.7. Verändert oder tauscht der Kunde oder ein von matramed nicht autorisierter Dritter Bestandteile des Geräts ohne Zustimmung von matramed in Textform aus, oder wird das Gerät außerhalb des betriebsüblichen Anwendungsbereichs oder zu matramed nicht mitgeteilten Zwecken verwendet, haftet matramed nicht für Schäden, die hierauf beruhen. Dies gilt auch für Verschleißteile.
20.1. Beide Parteien behandeln die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
20.2. matramed verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von matramed.
20.3. Kann matramed bei der Leistungserbringung, insbesondere bei Arbeiten an Geräten, Datenträgern oder der Praxis-IT, nicht ausgeschlossen auf personenbezogene Daten, insbesondere Patientendaten, zugreifen, schließen die Parteien vor Beginn der Arbeiten eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Mitarbeiter von matramed, die in diesem Rahmen tätig werden, werden nach § 203 Abs. 4 StGB zur Geheimhaltung verpflichtet. Der Kunde bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Einbindung von matramed verantwortlich und hat Ziffer 4.3. zu beachten.
21.1. Für die Entsorgung der von matramed gelieferten Produkte ist der Kunde verantwortlich, soweit es sich um eine Lieferung an einen Unternehmer handelt (§ 19 Abs. 1 ElektroG). Der Kunde stellt matramed insoweit von Rücknahme- und Entsorgungspflichten frei und übernimmt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung einschließlich der Löschung personenbezogener Daten vor der Entsorgung.
21.2. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die gesetzlichen Rücknahmepflichten unberührt.
22.1. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von matramed. matramed bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
22.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen. Bei Verbrauchern mit Wohnsitz in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
22.3. matramed ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
22.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Oktober 2026